Preise & Pakete
Hier finden Sie die aktuellen Paketpreise und enthaltenen Leistungen von SkyObjectBW. Welches Paket zu Ihrem Vorhaben passt, hängt von der Objektart, dem gewünschten Dokumentationsumfang und den Rahmenbedingungen des Drohneneinsatzes ab. Für Infrastrukturdokumentationen erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Projekt - Übersicht
299 €
Kompakte visuelle Darstellung eines überschaubaren Gebäudes, Grundstücks oder Gewerbeobjekts aus mehreren Luftperspektiven.
Baufortschritts-Dokumentation
Projektstart mit erstem Dokumentationstermin: 364 €
Folgetermin: 299 €
Wiederkehrende Foto- und Videoperspektiven zur nachvollziehbaren Dokumentation verschiedener Bauabschnitte.
Objekt-Dokumentation Plus
780 €
Systematische visuelle Dokumentation vereinbarter äußerer Gebäudeflächen mit strukturierter Objektmappe und PDF-Dokumentation.
Infrastrukturdokumentation
ab 975 €
Objektspezifische visuelle Dokumentation von Brücken, Mauern, technischen Anlagen und schwer zugänglichen Bauwerksbereichen.
Zusatzleistungen
Zusatzleistungen werden vor ihrer Ausführung vereinbart und gelten innerhalb der jeweils beschriebenen Leistungsgrenzen.
PDF-Zustandsdokumentation zur Objekt-Übersicht
65 € pauschal
Bis zu 17 Seiten auf Grundlage der zwölf im Paket enthaltenen Aufnahmen, einschließlich kurzer bildbezogener Zustandsnotizen.
Zusätzliche einfache Videosequenz
45 € je Sequenz
Zusätzliche standardisierte, stabilisierte und zugeschnittene Videosequenz aus demselben Einsatz.
Zusätzliche fotografische Luftaufnahme
20 € je Aufnahme
Zusätzliche ausgewählte, grundlegend aufbereitete Luftaufnahme aus demselben Einsatz.
Zusätzlicher notwendiger Vor-Ort-Termin
65 € je Stunde
Für zusätzliche Abstimmung, Begehung oder Vorbereitung wird mindestens eine angefangene Stunde berechnet; Foto- oder Videoaufnahmen sind dabei nicht enthalten.
Allgemeine Rahmenbedingungen
Ein Umkreis von 20 Kilometern ab Unternehmensstandort ist im Paketpreis enthalten. Darüber hinaus werden 0,70 Euro je zusätzlich tatsächlich gefahrenem Kilometer berechnet. Park-, Maut-, Genehmigungs- und außergewöhnliche Zufahrtskosten werden nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet.
Hinweis
Für die abgerechneten Leistungen gilt die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Zahlbetrag entspricht dem zu zahlenden Endbetrag